Jeder Patient hat nach dem Krankenkassen-versicherungsgesetz KVG das Recht, sich frei für eine bestimmte Apotheke der eigenen Wahl zu entscheiden. Weder Druckversuche gewisser Krankenkassen noch die Einflussnahme gewisser Ärzte können die Wahlfreiheit der Patientin oder des Patienten einschränken!